BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Böblingen/Schönbuch

Modernisierung der Kommunalpolitik: Baden-Württemberg stärkt ehrenamtliche Kommunalpolitiker

22.07.25 –

Pressemitteilung: Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima & Energiewirtschaft, MdL & Peter Seimer, MdL

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am vergangenen Mittwoch ein wegweisendes Gesetz zur Stärkung ehrenamtlicher Kommunalpolitiker verabschiedet. Die Novellierung der Gemeindeordnung ermöglicht künftig hybride Sitzungsformate, rechtssichere Livestreams und verbesserte Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der kommunalpolitischen Gremienarbeit schafft Baden-Württemberg einen bedeutenden Fortschritt für die Stärkung der lokalen Demokratie. Die Reform, die von der grün-geführten Landesregierung eingebracht wurde, zielt darauf ab, das kommunalpolitische Ehrenamt attraktiver zu gestalten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Die wichtigsten Neuerungen umfassen die Möglichkeit hybrider Sitzungsformate, wodurch Gemeinderätinnen und Kreisräte künftig digital an Sitzungen teilnehmen können. Zudem werden rechtssichere Rahmenbedingungen für Livestreams aus Gemeinderats- und Kreistagssitzungen geschaffen, was die Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse erhöht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, deren Aufwendungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten nun gesetzlich abgesichert erstattet werden.

Thekla Walker und Peter Seimer, direkt gewählte Grüne Landtagsabgeordnete für die Wahlkreise Böblingen und Leonberg, erklären dazu: „Mit diesem Gesetz machen wir die Kommunalpolitik fit für die Zukunft. Wir schaffen nicht nur mehr Flexibilität für die ehrenamtlich Engagierten, sondern öffnen auch neue Türen für Bürger und Bürgerinnen, die bisher aufgrund verschiedener Hürden nicht am kommunalpolitischen Ehrenamt teilhaben konnten. Das sind Good News für die Teilhabe und Transparenz in unserer kommunalen Familie."

Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung der hybriden Sitzungsformate und Livestreams liegt bei den Kommunen selbst und wird durch eine entsprechende Änderung der jeweiligen Hauptsatzung geregelt. Dies gewährleistet, dass lokale Besonderheiten und Bedürfnisse berücksichtigt werden können.

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